Die Anwaltskanzleien Veaceslav Ghendler („Dr. Recht“) und SPL („Rechtsanwalt für Photovoltaikanlagen“) schalten derzeit Werbeanzeigen zu Enpal in den sozialen Medien. Sie erwecken darin den Eindruck, es gebe eine Möglichkeit der nachträglichen Minderung der Miete und sie hätten angeblich bereits viele Enpal-Kunden erfolgreich vertreten. Wir warnen vor diesem unseriösen Vorgehen.
- Keine Aussicht auf Erfolg: Bis heute haben Ghendler („Dr. Recht“) oder SPL („Rechtsanwalt für Photovoltaikanlagen“) keinen einzigen Fall gerichtlich gegen Enpal gewonnen.
- Irreführende Behauptungen: Die Behauptungen von Ghendler („Dr. Recht“) und SPL („Rechtsanwalt für Photovoltaikanlagen“) sind irreführend und rechtlich nicht fundiert. Die Verträge von Enpal wurden mehrfach von renommierten Kanzleien geprüft und wurden auch vor Gericht nicht beanstandet.
- Zweifelhaftes Geschäftsmodell: Die Kanzleien verdienen Geld mit Honoraren – unabhängig von der Erfolgsaussicht. Wenn das Gerichtsverfahren verloren wird – wovon wir für alle bislang geltend gemachten Forderungen ausgehen –, zahlt der Verbraucher die kompletten eigenen Anwaltsgebühren, die Gerichtskosten sowie die gesetzlichen Anwaltsgebühren von Enpal. Die Gesamtkosten für einen verlorenen Rechtsstreit können dabei leicht auf 10.000 Euro ansteigen.
Wir raten dazu, diese Behauptungen in sozialen Medien kritisch zu prüfen und sich vor unseriösen Geschäftspraktiken zu schützen.